Die Unternehmen haben sich laufend auf die Wirtschafts-, Markt- und Branchenentwicklung auszurichten und dabei ihre Ressourcen nach Angebot und Nachfrage zu strukturieren. Damit Unternehmen die Kurve kriegen (auch: Turnaround), sind manchmal einschneidende Massnahmen notwendig.
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Umstrukturierung einer Gesellschaft
Das „Umstrukturierungsrecht“ regelt Geschäftsvorfälle wie Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsform-Umwandlung, Vermögensübertragung und Unternehmensverkauf bzw. –kauf (resp. Mergers & Acquisitions = M&A).
Die Umstrukturierung im weiteren Sinne betrifft auch Veränderungen im Lebensumfeld der Unternehmer und ihre Konsequenzen für das Unternehmen (beispielsweise Veränderungen im Zuge einer Scheidung, eines Todesfalls oder in Bezug auf die Unternehmensnachfolge).
Informationen zur Umstrukturierung finden Sie auf Detailwebsites der LawMedia:
Turnaround / Sanierung
Die Unternehmenssanierung bezweckt die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Rentabilität einer überschuldeten Gesellschaft. Informationen zu den Möglichkeiten, eine überschuldete Gesellschaft zu sanieren, finden Sie auf den folgenden Detailwebsites: