Errichtung eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaften). Die Gründung ist je nach Gesellschaftstyp an Formalien gebunden (öffentliche Beurkundung, Schriftform), kann aber auch konkludent stattfinden. Viele Rechtsformen bedürfen zur Erlangung der Rechtspersönlichkeit des Eintrags ins Handelsregister.
Firmengründung / Neugründung einer Gesellschaft
Allgemeine Informationen zur Gründung einer Gesellschaft, zum konkreten Vorgehen sowie zu den anfallenden Kosten finden Sie auf der Plattform Ansiedlung Schweiz:
Die einfachste und kostengünstigste Rechtsform für eine unternehmerische Tätigkeit ist die Einzelfirma. Informationen zum Einzelunternehmen finden Sie auf der Detailwebsite:
In der untenstehenden Übersicht die möglichen Rechtsformen für die Neugründung einer Gesellschaft in der Schweiz – Detailinformationen zur Gründung der verschiedenen Gesellschaftstypen finden Sie auf den Websites zu den einzelnen Gesellschaften:
Personengesellschaften
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Kapitalgesellschaften |
- Einzelfirma | einzel-firma.ch
- Einfache Gesellschaft | einfache-gesellschaft.ch
- Kollektivgesellschaft (KLG) | kollektivgesellschaft.ch
- Kommanditgesellschaft (KMG) | kommanditgesellschaft.ch
- Aktiengesellschaft (AG) | aktiengesellschaft.ch
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | gesellschaft-mit-beschraenkter-haftung.ch
- Genossenschaft (Gen) | genossenschaftsrecht.ch
- Verein | verein.ch
- Stiftung | stiftungsrecht.ch
News / Aktuelles zur Firmengründung
2012 erreichte die Anzahl Unternehmensgründungen in der Schweiz einen neuen Höchststand. Zum zweiten Mal in Folge war dabei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die beliebteste Rechtsform: Knapp 40% der neuen Gesellschaften wurden als GmbH gegründet. Auf dem zweiten und dritten Platz folgen die Einzelfirma (38%) und die Aktiengesellschaft (18,5%).
Weitere Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit
Neben der Neugründung einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft breiten sich (gerade auch für ausländische Unternehmen) folgende Möglichkeiten an:
- Errichtung einer Zweigniederlassung / Tochtergesellschaft
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Errichtung eines Joint Ventures
- Akquisition eines bestehenden Unternehmens
- Strategische Allianz mit oder ohne Kapitalbeteiligung
- Kauf eines AG-Mantels / einer Vorratsgesellschaft
- Beteiligung an einer Auffanggesellschaft