Gründe für Personalfreistellungen sind zahlreich und können entweder von Seiten der Firma als Entlassung, mitarbeiterseitig als Kündigung oder einvernehmlich beidseitig ablaufen. Gründe beinhalten Umstrukturierungsmassnahmen, Standortwechsel, Rationalisierung oder auch neue Herausforderungen vonseiten des Mitarbeiters. Im Zuge der Freistellung ist ein Austrittsgespräch häufig sinnvoll, da es für beide Seiten die Möglichkeit bietet, Anregungen für Verbesserungen anzubringen und zu empfangen. Arbeitszeugnisse werden bei Freistellung oder davor in Form von Zwischenzeugnissen ausgestellt und müssen rechtlich wahrheitsgemäss verfasst werden, wobei jedoch sehr häufig täuschende Codes und Formeln verwendet werden.
- Personalabbau
- Outplacement
- Massentlassung / Sozialplan
- Entlassung / Ordentliche Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Freistellung
- Pensionierung
- Austrittsgespräch
- Konkurrenzverbot
- Arbeitszeugnis
- Tod des Arbeitnehmers
- Tod des Arbeitgebers
- Betriebsübergang
- Konkurs des Arbeitgebers (in Arbeit)