Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder Revision befassten Personen (Organe) können für den Schaden persönlich verantwortlich gemacht werden, den sie durch Verletzung ihrer Pflichten verursachen. Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit unterscheidet verschiedene Haftungstypen, die typischerweise in bestimmten Stadien des Unternehmensdaseins bzw. je nach Funktion des Haftenden aktuell werden.