Krise / Sanierung / Konkurs / Liquidation

Konkurs und Liquidation

Mit einer Insolvenzerklärung erklärt sich eine Gesellschaft bzw. juristische Person beim Gericht für zahlungsunfähig und ersucht um Eröffnung des Konkurses.

Der Gläubigerausschuss ist das Bindeglied zwischen Gläubigergesamtheit und Liquidationsorganen (Konkursverwaltung oder Liquidator im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung).

Eine Unternehmensliquidation bedeutet die Beendigung der Geschäftsaktivitäten. Geschäftsaufgabe ist die Betriebseinstellung und Unternehmensliquidation die Auflösung und Löschung des Rechtsträgers im Handelsregister.

Drucken / Weiterempfehlen: