Typen von Unternehmen / Gesellschaftsformen

Das Schweizerische Recht kennt folgende Rechtsformen:

Gesellschaftsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit oder Personengesellschaften können Rechte und Pflichten eingehen. Je nach Gesellschaftsform haften die Gesellschafter nur die Bereitstellung des Kapitals oder für mehr bzw. subsidiär für die Gesellschaftsschulden.

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